La Palma Aktuell



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Die Architekten und Redakteure des PTE "Plan territorial Especial de Ordenación de la Actividad Turística de la Isla de La Palma" Félix Rodríguez de La Cruz & Beate Ricken haben mich gebeten, diese Bekanntmachung zu veröffentlichen, dem komme ich gerne nach.
Bitte informieren Sie auch Nachbarn oder Bekannte, welche touristische Anlagen betreiben über diese Bekanntmachung, die sehr wichtig ist. - Die nachfolgende Übersetzung der spanischen Bekanntmachung stammt von den Architekten.
Wer nicht hier auf der Insel ist, oder professionelle Hilfe in Anspruch nehmen will bei der Legalisierung seines Objektes, der kann sich bei casitaslapalma und Contacto beraten lassen.

Zu beachten wäre folgende rechtliche Grundlage:
Das Gesetz 192003 vom 14. April 2003 – mit dem die Richtlinien des Tourismus für die kanarischen Inseln (Directrices de Ordenación del Turismo de Canarias) bestimmt werden – legt fest, dass die Regierung (Gobierno de Canarias) ein Gesetzt verabschieden muss, welches die Legalisierung der derzeit "illegalen/alegalen" Ferienhäuser regelt.
Das bedeutet, dass die Befugnis des PTE sich auf die Erstellung der "Legalisierungsliste" beschränkt.



ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG



Hiermit geben wir bekannt, dass das Cabildo de La Palma (Inselregierung) eine Inventarliste eröffnet hat, in die sich diejenigen eintragen können, die eine bis zum heutigen Zeitpunkt nicht genehmigte touristische Anlage betreiben. Diese Inventarliste ist die erste Massnahme des "Plan territorial Especial de Ordenación de la Actividad Turística de la Isla de La Palma", welcher zum Teil durch das Dekret 95/2007, vom 8. Mai 2007, endgültig verabschiedet wurde. Die Einschreibung in diese Liste bedeutet nicht die automatische Legalisierung dieser Anlagen, ist jedoch notwendig, um zu einem späteren Zeitpunkt die vorzugsweise Legalisierung der touristischen Aktivität zu betreiben.

Gemäss der Norm 23 des besagten Plans können die Inhaber dieser Anlagen die Einschreibung in die Inventarliste beantragen, wenn diese nachgewiesenerweise vor dem 8. Juli 2004 in Betrieb genommen wurden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen :


Name oder Firmenname der natürlichen oder juristischen Person, Inhaber des Unternehmens sowie Anschrift

Fotokopie des Ausweises des Inhabers

Unterlage, die glaubwürdig nachweist, dass die Anlage sich bereits vor dem 8 Juli 2004 in Betrieb befand

Charakteristik des Unternehmens: Bettenanzahl, bebaute Fläche, Grundstücksfläche, Angabe der Lage in offiziellem Lageplan - Din A 4 im Massstab 1:5000, sowie Grundstücksplan mit Einzeichnung des Gebäudes - Din A 4 im Massstab 1:500.

Fotos der/des Gebäude/s und seiner Umgebung.


Die Frist für die Anträge endet am 11. Juli 2007.

Die Unterlagen sollten in den Bürostunden zwischen 8.00 Uhr - 15.00 Uhr eingereicht werden mit folgender Anschrift:

Servicio de Política Territorial del Excmo. Cabildo Insular de La Palma, Avda.
Marítiuma 34 , 38700 Santa Cruz de La Palma.

Der Präsident der Inselverwaltung
José Luis Perestelo Rodríguez



Familie Ellen & Simon Märkle

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